Haus oder Wohnung verkaufen bei Scheidung
Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist für jedes Paar ein besonderer Schritt. Umso schwerer fällt es daher, das Eigenheim im Falle einer Scheidung zu verkaufen. Damit es nicht zum Streit kommt ist es wichtig einen unparteiischen Fachmann zu haben, der sich für alle Beteiligten fair und transparent um die Abwicklung kümmert.
Feiri Immobilien führt hierzu persönliche, individuelle Gespräche mit Ihnen und Ihrem Ex-Partner, nach Wunsch natürlich auch getrennt. Beide werden zeitgleich über alle Schritte informiert. Durch unsere über 45-jährige Erfahrung als Immobilienmakler in der Bodenseeregion erhalten Sie den bestmöglichen Verkaufspreis, der in der Regel deutlich über dem Verkehrswert liegt. So wird das Ergebnis hinterher nicht von einer der Parteien infrage gestellt.
Wir bestimmen den Verkehrswert des Hauses oder der Wohnung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Grundstücks und der Umgebung. Diese können wir durch jahrzehntelange Erfahrung sehr gut einschätzen. Wenn gewünscht unterstützen wir Sie bei der Besorgung der notwendigen Unterlagen. Außerdem übernehmen wir die Besichtigungen und können auf Wunsch auch stellvertretend die Notartermine für Sie wahrnehmen. Wir begleiten Sie nicht nur wie üblich bis zum Verkauf, sondern bis zum tatsächlichen Eigentumsübertrag, wenn das Geld auf Ihren Konten angekommen ist.
Besonderheiten des Hausverkaufs bei Scheidung
Beim Verkauf einer Immobilie aufgrund einer Scheidung gilt es zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen: Welcher Partner ist im Grundbuch eingetragen? Gibt es einen Ehevertrag? Drohen finanzielle Nachteile durch zum Beispiel Spekulationssteuer oder Vorfälligkeitsentschädigung?
Wir informieren Sie worauf es ankommt und holen wenn gewünscht benötigte Informationen bei Banken und im Grundbuchamt ein.
- Persönliche, individuelle Betreuung
- Über 45 Jahre Erfahrung
- Regionaler Makler
- Beste Vernetzung mit Notaren und Banken im Umkreis
- Transparent und fair
- Begleitung bis zum tatsächlichen Eigentumsübertrag
Ablauf des Hausverkaufs
Beratungsgespräch
Verkehrswert bestimmen
Kaufabwicklung
Nach dem Verkauf
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Häufig gestellt Fragen
Wie wird der Wert des Hauses bei Scheidung ermittelt?
Um den tatsächlichen Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bestimmen zu können, machen wir eine Verkehrswertbestimmung. Dabei fließen folgende Faktoren in die Bewertung mit ein:
- der aktuelle Zustand der Immobilie
- das Grundstück – auch schwierige Grundstücke (z.B. Steilhang, ungewöhnlicher Zuschnitt)
- die Lage und direkte Umgebung – selbst innerhalb einer Straße kann der Preis einer Immobilie dadurch beeinflusst werden
- Möglichkeiten zu An- und Umbau an der Immobilie bzw. am Grundstück
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bodenseekreis kennen wir die örtlichen Gegebenheiten bis ins letzte Detail und können den Verkehrswert meistens deutlich nach oben korrigieren. Dadurch haben Sie gute Chancen, beim Verkauf den Höchstpreis zu erzielen.
Kommen Steuernachteile auf uns zu?
- Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art Schadensersatz für die Bank für die Kündigung des Kredits vor Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung.
- Die Spekulationssteuer wird fällig, wenn eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wird. Bei Eigennutzung ist diese in der Regel drei, ansonsten zehn Jahre.
Wir informieren Sie gerne, worauf es ankommt. Mit einer Vollmacht können wir die Informationen auch für sie zum Beispiel bei der Bank einholen.
Wer zahlt die Nebenkosten und den laufenden Hauskredit?
Ist es sinnvoll, die gemeinsame Immobilie schon im Trennungsjahr zu verkaufen?
Letztlich ist das Trennungsjahr dafür gedacht, dass die getrennten Partner ihre Entscheidung noch einmal überdenken können, bevor es zur Scheidung kommt. Sie sollten hier also keine vorschnellen Verkäufe tätigen.
Was passiert, wenn sich die Ex-Partner nicht einigen?
Erzielt ein Makler den höchsten Verkaufserlös für die Scheidungsimmobilie?
Was kostet es, die Scheidungsimmobilie zu verkaufen?
- Das Erstgespräch, in dem wir Ihre Voraussetungen und Preisvorstellungen besprechen, ist natürlich kostenlos.
- Falls Sie nur eine Beratung zum Selbstverkauf (Verkaufsbegleitung) wünschen, vereinbaren wir weitere Gespräche individuell.
- Die professionelle Verkehrswertermittlung stellen wir nur in Rechnung, wenn Sie Ihre Immobilie nicht über uns verkaufen.
- Wenn wir Ihre Immobilie verkaufen, zahlen Sie die übliche Maklerprovision (je 3% für Käufer und Verkäufer). Tatsächlich ist es bei unseren Kunden meistens so, dass wir sie effektiv nichts kosten, da sie durch unsere Betreuung einen höheren Mehrerlös haben als sie bezahlen.