Haus verkaufen bei Scheidung

Haus oder Wohnung verkaufen bei Scheidung

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist für jedes Paar ein besonderer Schritt. Umso schwerer fällt es daher, das Eigenheim im Falle einer Scheidung zu verkaufen. Damit es nicht zum Streit kommt ist es wichtig einen unparteiischen Fachmann zu haben, der sich für alle Beteiligten fair und transparent um die Abwicklung kümmert.

Feiri Immobilien führt hierzu persönliche, individuelle Gespräche mit Ihnen und Ihrem Ex-Partner, nach Wunsch natürlich auch getrennt. Beide werden zeitgleich über alle Schritte informiert. Durch unsere über 45-jährige Erfahrung als Immobilienmakler in der Bodenseeregion erhalten Sie den bestmöglichen Verkaufspreis, der in der Regel deutlich über dem Verkehrswert liegt. So wird das Ergebnis hinterher nicht von einer der Parteien infrage gestellt.

Wir bestimmen den Verkehrswert des Hauses oder der Wohnung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Grundstücks und der Umgebung. Diese können wir durch jahrzehntelange Erfahrung sehr gut einschätzen. Wenn gewünscht unterstützen wir Sie bei der Besorgung der notwendigen Unterlagen. Außerdem übernehmen wir die Besichtigungen und können auf Wunsch auch stellvertretend die Notartermine für Sie wahrnehmen. Wir begleiten Sie nicht nur wie üblich bis zum Verkauf, sondern bis zum tatsächlichen Eigentumsübertrag, wenn das Geld auf Ihren Konten angekommen ist.

Peter Feiri

Peter Feiri

Immobilienmakler seit 1976

Paar mit Scheidungsvertrag

Besonderheiten des Hausverkaufs bei Scheidung

Beim Verkauf einer Immobilie aufgrund einer Scheidung gilt es zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen: Welcher Partner ist im Grundbuch eingetragen? Gibt es einen Ehevertrag? Drohen finanzielle Nachteile durch zum Beispiel Spekulationssteuer oder Vorfälligkeitsentschädigung?

Wir informieren Sie worauf es ankommt und holen wenn gewünscht benötigte Informationen bei Banken und im Grundbuchamt ein.

  • Persönliche, individuelle Betreuung
  • Über 45 Jahre Erfahrung
  • Regionaler Makler
  • Beste Vernetzung mit Notaren und Banken im Umkreis
  • Transparent und fair
  • Begleitung bis zum tatsächlichen Eigentumsübertrag
Umzugskartons bei Auszug nach Scheidung

Ablauf des Hausverkaufs

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Beratungsgespräch

In einem persönlichen, unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch besprechen wir Ihre Voraussetzungen und Preisvorstellungen. Auf Wunsch können auch Einzelgespräche mit den Scheidungspartnern gemacht werden.

Verkehrswert bestimmen

In einer Begutachtung bestimmen wir den Verkehrswert Ihrer Immobilie. Sehr häufig kann dieser durch unsere Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und weiterer baulicher Möglichkeiten nach oben korrigiert werden.
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Kaufabwicklung

Wir kümmern uns um die gesamte Kaufabwicklung, erstellen die Exposés, organisieren die Besichtigungen, den Verkauf und begleiten Sie zum Notar.

Nach dem Verkauf

Viele Verkäufer wissen nicht, dass mit der Unterschrift beim Notar noch nicht alles erledigt ist. Wir begleiten Sie bis zum tatsächlichen Eigentumsübertrag und bis alle Parteien das Geld wirklich auf ihrem Konto haben.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch

Rufen Sie uns an unter +49 7541 24004 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an immobilie@feiri.biz.

Häufig gestellt Fragen

Wie wird der Wert des Hauses bei Scheidung ermittelt?
Eine grobe, unabhängige Ersteinschätzung des Wertes Ihrer Immobile kann die Bodenrichtwerttabelle Ihrer Stadt liefern, die Daten aus den gesammelten notariellen Verträgen enthält:

Um den tatsächlichen Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bestimmen zu können, machen wir eine Verkehrswertbestimmung. Dabei fließen folgende Faktoren in die Bewertung mit ein:

  • der aktuelle Zustand der Immobilie
  • das Grundstück – auch schwierige Grundstücke (z.B. Steilhang, ungewöhnlicher Zuschnitt)
  • die Lage und direkte Umgebung – selbst innerhalb einer Straße kann der Preis einer Immobilie dadurch beeinflusst werden
  • Möglichkeiten zu An- und Umbau an der Immobilie bzw. am Grundstück

Durch unsere langjährige Erfahrung im Bodenseekreis kennen wir die örtlichen Gegebenheiten bis ins letzte Detail und können den Verkehrswert meistens deutlich nach oben korrigieren. Dadurch haben Sie gute Chancen, beim Verkauf den Höchstpreis zu erzielen.

Kommen Steuernachteile auf uns zu?
Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung gibt es viele Fallen. Gerade, wenn der Kauf noch nicht so lange zurück liegt, können zum Beispiel Spekulationssteuer oder Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank fällig werden.

  • Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art Schadensersatz für die Bank für die Kündigung des Kredits vor Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung.
  • Die Spekulationssteuer wird fällig, wenn eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wird. Bei Eigennutzung ist diese in der Regel drei, ansonsten zehn Jahre.

Wir informieren Sie gerne, worauf es ankommt. Mit einer Vollmacht können wir die Informationen auch für sie zum Beispiel bei der Bank einholen.

Wer zahlt die Nebenkosten und den laufenden Hauskredit?
Auch nach einer Trennung und selbst nach der Scheidung können Kosten für das gemeinsame Haus auf Sie zukommen. Hierbei kommt es etwa darauf an, wer im Grundbuch steht, ob einer die gesamtschuldnerische Verantwortung trägt oder es einen Ehevertrag gibt.
Ist es sinnvoll, die gemeinsame Immobilie schon im Trennungsjahr zu verkaufen?
Ein Verkauf der gemeinsamen Immobilie im Trennungsjahr kann sinnvoll sein, wenn sich beide Ex-Partner einig sind und z.B. Kreditraten für das nicht mehr bewohnte Haus sparen wollen. Es kann aber auch sinnvoller sein, die Scheidung abzuwarten, um zum Beispiel die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Auflösung des Kreditvertrages am sinnvollsten zu gestalten. Gerne beraten wir Sie hier über die für Sie beste Lösung. Als Makler können wir für Sie der Koordinator zwischen Ihnen, den Anwälten, der Bank und dem Steuerberater sein.

Letztlich ist das Trennungsjahr dafür gedacht, dass die getrennten Partner ihre Entscheidung noch einmal überdenken können, bevor es zur Scheidung kommt. Sie sollten hier also keine vorschnellen Verkäufe tätigen.

Was passiert, wenn sich die Ex-Partner nicht einigen?
Können sich die ehemaligen Eheleute nicht einigen, ob sie die Immobilie behalten oder verkaufen wollen, kann es auf Antrag eines Ehegatten zur Teilungsversteigerung kommen. In diesem Fall lässt das Gericht das Objekt bewerten und versteigert es. Diese Art des Verkaufs ist oft die teuerste Variante.
Erzielt ein Makler den höchsten Verkaufserlös für die Scheidungsimmobilie?
Ja, das trifft so gut wie immer zu. Durch langjährige Erfahrung ist es möglich auch schwierige Objekte oder Grundstücke mit z.B. Steilhang oder ungewöhnlichen Zuschnitten zu verkaufen. Verbunden mit einer professionellen Aufbereitung von Exposé und Anzeigen und erfolgreichen Verhandlungsstrategien haben Sie gute Chancen, beim Verkauf den Höchstpreis zu erzielen.
Was kostet es, die Scheidungsimmobilie zu verkaufen?
Uns ist es wichtig, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Dazu gehört auch eine transparente Kostengestaltung.

  1. Das Erstgespräch, in dem wir Ihre Voraussetungen und Preisvorstellungen besprechen, ist natürlich kostenlos.
  2. Falls Sie nur eine Beratung zum Selbstverkauf (Verkaufsbegleitung) wünschen, vereinbaren wir weitere Gespräche individuell.
  3. Die professionelle Verkehrswertermittlung stellen wir nur in Rechnung, wenn Sie Ihre Immobilie nicht über uns verkaufen.
  4. Wenn wir Ihre Immobilie verkaufen, zahlen Sie die übliche Maklerprovision (je 3% für Käufer und Verkäufer). Tatsächlich ist es bei unseren Kunden meistens so, dass wir sie effektiv nichts kosten, da sie durch unsere Betreuung einen höheren Mehrerlös haben als sie bezahlen.